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(12/2015) Feueralarm - Betätigung des Feuermelders an der Grundschule
05.09.2015 - 21:20 Uhr
Am Samstag, den 05.09.2015 wurde gegen 21:20 Uhr Sirenenalarm in Ellar ausgelöst. Als die ersten Feuerwehrkräfte an der Grundschule eintrafen wurde festgestellt, dass der dortige Feuermelder betätigt wurde. Eine hilfesuchende Person wurde nicht vorgefunden.
Die Feuerwehr weist darauf hin, dass es sich hier nicht um einen Streich handelt, sondern um eine Straftat! Die Sirene darf nur im Notfall ausgelöst werden!
Auszug aus § 145 StGB (Strafgesetzbuch):
Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln
Wer absichtlich oder wissentlich
- Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder
- vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei

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