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(06/2011) Feueralarm - Betätigung des Feuermelders an der Grundschule

17.09.2011 - 19:25 Uhr

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Am Samstag, den 17.09.2011 wurde gegen 19:25 Uhr Sirenenalarm in Ellar ausgelöst. Als die ersten Feuerwehrkräfte an der Grundschule eintrafen wurde festgestellt, dass der dortige Feuermelder geöffnet und betätigt wurde.

Die Feuerwehr weist darauf hin, dass es sich hier nicht um einen Streich handelt, sondern um eine Straftat! Die Sirene darf nur im Notfall ausgelöst werden!

Auszug aus § 145 StGB (Strafgesetzbuch):
Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln
Wer absichtlich oder wissentlich

  1. Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder
  2. vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Feuermelder

Beteiligte Feuerwehren: FF Ellar mit 10 Einsatzkräften
Dauer des Einsatzes: ca. 15 min.


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